Buchhaltungsservice:
- Buchen laufender Geschäftsvorfälle*
- Fertigung der laufenden Lohnabrechnungen und Lohnsteuermeldungen
- Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnung
- Aufstellung über Eingangs – und Ausgangsbelege
- Führung eines Kassenbuchs
- Management von Bankauszügen nach aktuellem Kontenplan
- Abrechnen und Verbuchen von Reisekosten (In- und Ausland)
- Erfassung von sonstigen Geschäftsvorfällen
- Konten Abstimmung
- Zahlungsverkehr
- Mahnwesen
- Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (nach einem vom Steuerberater aufgestellten Kontenplan)
- Vorbereiten der Unterlagen für den Steuerberater
- Hilfsleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchhaltungsergebnisse
*Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.