Buchhaltung

Buchhaltungsservice:

  • Buchen laufender Geschäftsvorfälle*
  • Fertigung der laufenden Lohnabrechnungen und Lohnsteuermeldungen
  • Erfassung von Geschäftsvorfällen durch Grundaufzeichnung
  • Aufstellung über Eingangs – und Ausgangsbelege
  • Führung eines Kassenbuchs
  • Management von Bankauszügen nach aktuellem Kontenplan
  • Abrechnen und Verbuchen von Reisekosten  (In- und Ausland)
  • Erfassung von sonstigen Geschäftsvorfällen
  • Konten Abstimmung
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen
  • Datenerfassung zum Zwecke der EDV-Buchführung außer Haus (nach einem vom Steuerberater  aufgestellten Kontenplan)
  • Vorbereiten der Unterlagen für den Steuerberater
  • Hilfsleistung bei der Wahl des Buchführungssystems, der zu benutzenden Geräte, der Art und Weise der Belegübernahme oder des Ausdrucks der Buchhaltungsergebnisse

*Erbracht werden ausschließlich Leistungen gem. § 6 Nr. 3 und 4 des StBerG, ohne Rechts- und Steuerberatung.